Offizieller Partner
der Stadt Freiburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Die
nachfolgenden
Bedingungen
regeln
das
Rechtsverhältnis
für
alle
Stadtführungen
und
Ausflugsfahrten
zwischen
den
Kunden
und
"Freiburgerleben" und ergänzen die reiserechtlichen Vorschriften der § 651a I BGB. Sie werden von dem Kunden mit der Buchung anerkannt.
1. VERTRAGSABSCHLUSS
Mündlich
erteilte
Aufträge
erlangen
erst
nach
schriftlicher
Bestätigung
durch
"
Freiburgerleben
"
Wirksamkeit.
Der
Vertrag
kommt
durch
die
schriftlichen
Buchungsbestätigung
von
"Freiburgerleben"
zustande.
Vom
Kunden
speziell
geäußerte
Wünsche
müssen
von
„Freiburgerleben"
ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sie sind sonst nicht Bestandteil dieses Vertrages.
2. LEISTUNGEN
Umfang
und
Art
der
vertraglichen
Leistungen
ergeben
sich
ausschließlich
aus
den
Angaben
der
Bestätigung
sowie
aus
der
für
den
Zeitpunkt
der
Führung
/
Fahrt
gültigen
Leistungsbeschreibung
des
Programms
von
“Freiburgerleben”.
Änderungen
dieser
Angaben
durch
entsprechende
Mitteilungen vor Vertragsabschluß bleiben vorbehalten.
Die jeweils gültigen Preise sind in unseren aktuellen Preislisten aufgeführt. Die Preise beinhalten nicht anfallende Eintrittsgelder in Museen.
Die maximale Gruppengröße ist 30 Personen. Bei 31 Personen muss ein zweiter Gästeführer beauftragt werden.
Kurzfristige
Abweichungen
von
einzelnen
Leistungen
während
einer
Führung
/
Fahrt
aufgrund
der
örtlichen
nicht
vorhersehbaren
Begebenheiten
(z.B.
Gottesdienst,
Wetter
etc)
oder
wegen
von
"Freiburgerleben"
nicht
zu
vertretenden
Zeitverzögerungen
oder
tatsächlichen
Beschränkungen
oder der Wünsche der Teilnehmer bleiben vorbehalten.
Die
Touren
von
"Freiburgerleben"
finden
bei
jedem
Wetter
statt.
Dennoch
ist
"
Freiburgerleben
"
bemüht,
auf
Wunsch
des
Kunden
ein
Ersatzprogramm zu gestalten. Die Kosten des Ersatzprogramms (z.B. Besuch eines Museums) gehen zu Lasten des Kunden.
Der
Gästeführer
wartet
30
Minuten
am
vereinbarten
Treffpunkt.
Bei
Verspätung
der
Gäste
besteht
kein
Anspruch
auf
Verlängerung
der
Führung
oder
Reduzierung
des
Preises.
Ist
der
Gästeführer
nicht
spätestens
15
Minuten
nach
dem
vereinbarten
Führungsbeginn
am
Treffpunkt
erschienen,
bemühen wir uns, Ihnen einen anderen Gästeführer zu vermitteln.
3. BEZAHLUNG
Mit
der
Bestätigung
des
Vertragsabschlußes
schickt
Ihnen
"Freiburgerleben"
gleichzeitig
eine
Rechnung
zu.
Der
angegebene
Betrag
muss
vor
Innanspruchnahme der Führung bezahlt werden.
4. RÜCKTRITT UND UMBUCHUNG DURCH DEN KUNDEN
Der Kunde kann bis maximal 7 Tage vor der Führung kostenlos zurücktreten.
Bei einem Rücktritt am 2.-6. Tag vor Führung werden 50% der Führungskosten fällig. Ab einem Tag vor Führung der gesamte Betrag.
Bei Umbuchungen werden mindestens 10€ Aufwandspauschale berechnet.
Bei
kulinarischen
Touren
kann
die
Anzahl
der
Teilnehmer
bis
3
Tage
vor
der
Führung
um
maximal
10%
reduziert
werden.
Spätere
Änderungen
können nicht mehr berücksichtigt werden und die ursprünglich genannte Teilnehmeranzahl muss in Rechnung gestellt werden.
5. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH " Freiburgerleben "
"Freiburgererleben"
kann
in
folgenden
Fällen
vor
Antritt
der
Führung
vom
Vertrag
zurücktreten
oder
nach
Antritt
der
Führung
den
Vertrag
kündigen:
a.)
ohne
Einhaltung
einer
Frist,
wenn
der
Kunde
die
Durchführung
der
Führung
/
Fahrt
ungeachtet
einer
Abmahnung
von
"
Freiburgerleben
"
nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichen Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt.
b)
ohne
Einhaltung
einer
Frist
bei
außergewöhnlichen
Umständen
wie
z.B.
unvorhersehbarer
Ausfall
eines
Gästeführers.
Der
Kunde
erhält
den
schon
überwiesenen Betrag umgehend zurück.
c)
Sowohl
“Freiburgerleben”
als
auch
der
Kunde
können
den
Vertrag
kündigen,
wenn
infolge
bei
Vertragsabschluß
nicht
voraussehbarer
höherer
Gewalt die Führung / Fahrt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
6. HAFTUNG
6.1 " Freiburgerleben " haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentliches Kaufmanns für:
a. die gewissenhafte Reisevorbereitung ;
b. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
c. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die
Teilnahme
an
den
Führungen
/
Fahrten
erfolgt
auf
eigene
Gefahr
und
Verantwortung
(z.B.
Bächle).
Jeder
Teilnehmer
ist
für
die
Einhaltung
der
Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich.
Die
Teilnahme
Minderjähriger
ist
in
Begleitung
eines
Erziehungsberechtigten
oder
eines
aufsichtspflichtigen
Lehrers
möglich.
Die
Teilnehmer
verpflichten sich, auf den Touren die Anweisungen der Reiseleitung zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln.
" Freiburgerleben " haftet nicht für Mängel Dritter.
"
Freiburgerleben"
haftet
nur
für
solche
Schäden,
die
auf
einer
vorsätzlichen
oder
grob
fahrlässigen
Vertragsverletzung
durch
den
Gästeführer
selbst
oder
durch
Erfüllungsgehilfen
beruhen.
Die
Haftungsbegrenzung
gilt
nicht
für
Schäden
aus
der
Verletzung
des
Lebens,
des
Körpers
oder
der
Gesundheit,
die
auf
einer
fahrlässigen
Pflichtverletzung
des
Verwenders
oder
einer
vorsätzlichen
oder
fahrlässigen
Pflichtverletzung
eines
gesetzlichen
Vertreters
oder
Erfüllungsgehilfen
des
Verwenders
beruhen.
In
den
übrigen
Fällen
bezieht
sich
die
Haftung
des
Gästeführers
ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf die maximale die Höhe des Führungshonorars.
Der
Kunde
ist
verpflichtet,
bei
auftretenden
Leistungsstörungen
mitzuwirken,
evtl.
Schäden
zu
vermeiden
oder
so
gering
wie
möglich
zu
halten,
soweit
ihm
dies
zumutbar
ist.
Der
Reiseteilnehmer
ist
insbesondere
verpflichtet,
seine
Beanstandungen
unverzüglich
der
zuständigen
Reiseleitung
zur
Kenntnis
zu
bringen.
Unterlässt
es
der
Kunde
schuldhaft,
einen
Mangel
bei
der
Reiseleitung
vor
Ort
anzuzeigen
und
war
ihm
die
Anzeige
zumutbar, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
7. VERJÄHRUNG, ABTRETUNGSVERBOT
Ansprüche
des
Kunden
verjähren
in
sechs
Monaten.
Die
Verjährung
beginnt
mit
dem
Tag,
an
dem
die
Führung
/
Fahrt
dem
Vertrag
nach
enden
sollte.
Hat
der
Kunde
solche
Ansprüche
geltend
gemacht,
so
ist
die
Verjährung
bis
zu
dem
Tag
gehemmt,
an
dem
“Freiburgerleben”
die
Ansprüche
schriftlich zurückweist.
8. ALLGEMEINES
Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleich lautende Führungen, Preise und Termine ihre
Gültigkeit.
Für
Druck-
und
Rechenfehler
wird
nicht
gehaftet.
Die
Ungültigkeit
eines
Teiles
dieser
Bedingungen
berührt
die
Wirksamkeit
der
übrigen
Bestimmungen nicht.
9. GERICHTSSTAND
Für
Kaufleute,
für
Personen,
die
keinen
allgemeinen
Gerichtsstand
im
Inland
haben
sowie
für
Personen,
die
nach
Abschluss
des
Vertrags
ihren
Wohnsitz
oder
Aufenthaltsort
ins
Ausland
verlegt
haben
oder
deren
Wohnsitz
oder
gewöhnlicher
Aufenthalt
zum
Zeitpunkt
der
Klageerhebung
nicht
bekannt
ist,
wird,
soweit
gesetzlich
zulässig,
Freiburg
im
Breisgau
als
Gerichtsstand
vereinbart.
Das
deutsche
Recht
wird
von
allen
Vertragspartnern anerkannt.
Diese AGB gelten ab 1. Januar 2018
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